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   BGH, 14.10.1954 - 4 StR 289/54   

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BGH, 14.10.1954 - 4 StR 289/54 (https://dejure.org/1954,5295)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1954 - 4 StR 289/54 (https://dejure.org/1954,5295)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1954 - 4 StR 289/54 (https://dejure.org/1954,5295)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 289/54
    (vgl RGSt 65, 358 f; BGH 6 StR 92/54 vom 12. Mai 1954).
  • BGH, 02.06.1954 - 6 StR 52/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 289/54
    Ergibt aber die Gesamtwürdigung des Blattes, dass es dem Urheber im wesentlichen darauf ankam, Werturteile auszusprechen, und dass das etwa tatsächliche Vorbringen nur dazu dient, diese Werturteile zu erläutern, zu begründen und zu bekräftigen, so ist für eine Anwendung der §§ 186, 187 a StGB kein Raum (vgl OGHSt 2, 291, 310; BGH 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 190/54 vom 8. September 1954).
  • BGH, 08.09.1954 - 6 StR 190/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 289/54
    Ergibt aber die Gesamtwürdigung des Blattes, dass es dem Urheber im wesentlichen darauf ankam, Werturteile auszusprechen, und dass das etwa tatsächliche Vorbringen nur dazu dient, diese Werturteile zu erläutern, zu begründen und zu bekräftigen, so ist für eine Anwendung der §§ 186, 187 a StGB kein Raum (vgl OGHSt 2, 291, 310; BGH 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 190/54 vom 8. September 1954).
  • RG, 25.09.1931 - I 670/31

    Wann können die Vergehen nach § 185 und § 186 StGB. tateinheitlich

    Auszug aus BGH, 14.10.1954 - 4 StR 289/54
    (vgl RGSt 65, 358 f; BGH 6 StR 92/54 vom 12. Mai 1954).
  • BGH, 13.10.1955 - 4 StR 209/55

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung verkennt, dass nicht jedes tatsächliche Element einer beleidigenden Äusserung ohne weiteres die Behauptung einer Tatsache enthält, sondern dass erst die umfassende Gesamtwürdigung ein abschliessendes Urteil darüber gestattet, ob es sich insgesamt um eine Tatsachenbehauptung oder um ein Werturteil handelte Denn es liegt nur ein in tatsächlicher Hinsicht erläutertes Werturteil vor, wenn das tatsächliche Vorbringen gegenüber dem gewollten Werturteil so sehr zurücktritt, dass es nur dazu dient, dieses näher zu erläutern, zu begründen oder zu bekräftigen (OGHSt 2, 310; BGHSt 6, 159, 161 f [BGH 12.05.1954 - 6 StR 92/54]; 6 [BGH 05.03.1954 - 2 StR 463/52]StR 181/54 vom 14.7.1954; 4 StR 289/54 vom 14.10.1954 und die dort angeführten Urteile).

    Tateinheit zwischen einem Vergehen gegen § 185 StGB und einem Vergehen gegen § 186 StGB ist zwar möglich, wenn in Fortsetzungszusammenhang stehende oder in natürlicher Handlungseinheit verbundene, nicht in einem inneren Zusammenhang stehende einzelne Äusserungen sich teils als üble Nachrede, teils nur als Formalbeleidigung darstellen, nicht aber dann, wenn eine als üble Nachrede gewertete Äusserung zugleich den Tatbestand des § 185 StGB erfüllende Elemente aufweist (vgl RGSt 59, 414, 417; 65, 358 f; BGHSt 6, 159, 161 [BGH 12.05.1954 - 6 StR 92/54]; 4 StR 289/54 vom 14.10.1954).

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